Informationen | |
Das
Tagespflegeverhältnis ist eine mit einem privatrechtlichen Vertrag
organisierte Betreuungsform, die zwischen den Eltern und der
Tagespflegeperson vereinbart wird.
Die Ausgestaltung des Betreuungsvertrages obliegt ausschließlich der
Tagespflegeperson und den Eltern und wird schriftlich abgeschlossen. |
Es besteht die Möglichkeit die
Kinder vom 1. Lebensjahr bis zum Schul- eintritt zu betreuen. Die Betreuungsplätze der Kindertagespflegestelle wurden in den Bedarfs- plan der Stadt Borna aufgenommen und werden bis zum Schuleintritt der Kinder gefördert. Die Elternbeiträge entsprechen denen vergleichbarer Kindertageseinrich- tungen und sind in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtung der Stadt Borna festgelegt. Ist der Wohnort der Kinder außerhalb der Stadt Borna, ist die Möglichkeit einer Förderung des Betreuungsplatzes in der Heimatgemeinde zu erfragen. |
Das familiäre Umfeld und die geringe |
Gruppenstärke von maximal 5 Kindern, |
ermöglichen eine entspannte Atmosphäre und eine |
individuelle Betreuung und Entfaltung der Kinder. |
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Vor Beginn des Betreuungsverhältnisses sollen sich Eltern, Kinder und Tagesfamilie bei mehreren Treffen kennenlernen. Dabei sollen Erziehungseinstellungen und sonstige Fragen und Vorstellungen erörtert werden. Insbesondere sollen der Tagesmutti wichtige Informationen über Kinderkrankheiten und Entwicklungsgeschichte des zu betreuenden Kindes mitgeteilt werden. |
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Es besteht die
Möglichkeit ihr Kind, arbeitstäglich von 07:00 bis 16:00 Uhr, zu betreuen. |
Andere gewünschte Betreuungszeiten sind möglich, jedoch in einem individuellen Gespräch zu klären. |
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